Wahlen
Bei vielen Wahlen dürfen Personen ab 16 Jahren wählen. Allerdings bleiben viele weiterhin als "Drittstaatsangehörige" (aus Nicht-EU-Ländern) von den Wahlen ausgeschlossen. [bpb]
Wir hoffen dass trotz und gerade wegen der nicht ausreichenden Einbeziehung jugendlicher Interessen von Seiten der Politik viele Jugendliche zur Wahl gehen!
Wir hoffen, dass sich viele Jugendliche ab 16 Jahren selbst aufstellen lassen.
Kommunalwahl
Die Kommunalwahlen faden in Baden-Württemberg am 09. Juni 2024 statt. Erstmals durften Personen ab 16 gewählt werden.
Europawahl
Das Europäische Parlament ist die einzige transnationale Versammlung, die direkt gewählt wird.
Landtagswahl
Die Landtagswahl ist für das Arbeitsfeld der OKJA von großer Bedeutung. Das Land Baden-Württemberg ist verantwortlich für die Rahmenbedingungen, in denen die Fachkräfte arbeiten.
Wir haben unter dem folgenden Link Themen zusammengestellt, die für die OKJA relevant sind.
U-18-Wahlen
18- Wahlen werden immer neun Tage vor dem offiziellen Wahltermin abgehalten. Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe können selbstständig ein Wahllokal anmelden und sich auf die Wahl vorbereiten. Das bedeutet, sich mit dem politischem System und den darin bestehenden Parteien sowie dessen Parteiprogrammen auseinanderzusetzen, sie zu hinterfragen und zu vergleichen. So können eigene Prioritäten erkannt und untereinander diskutiert werden, sodass sich Meinungen selbstbestimmt bilden.
Wichtig: Die Wahl ist für ALLE minderjährige junge Menschen!
Je nach Alter, verfügbaren Ressourcen einer Einrichtung und Engagement der Kinder und Jugendlichen können auch Aktionen und Events durchgeführt werden, beispielsweise durch Gespräche mit Lokalpolitiker*innen. Unter dem folgenden Link gibt es alle genauen Informationen, wie ein Wahllokal angemeldet werden kann, Materialien zur politischen Themen sowie zur Begleitung von U18-Wahlen und vieles mehr.