Die Analyse des Instituts für Menschenrechte fokussiert sich auf die rechtliche Frage, wie das parteipolitische Neutralitätsgebot, genauer das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb (Artikel 21 Grundgesetz), im Bereich der schulischen und außerschulischen Bildung zu verstehen ist.
In der Analyse wird der Umgang mit der AfD als eigenes Beispiel aufgegriffen (Punkt 4). In der AfD sind rassistische Positionierungen Bestandteil ihres Programms, ihrer Strategie sowie von Positionierungen durch Mandatsträger*innen bis hin zu offen ausgesprochenen Drohungen, in denen sie von einer gewaltsamen Machtergreifung zur Erreichung ihrer politischen Ziele reden.
Eine politische Bildung, die auf dem Grundgesetz basiert, darf diese Thematiken aufgreifen und offen ansprechen.
Wer also gerade für den Umgang mit AfD Positionen Anhaltspunkte sucht, wird hier fündig!