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Neutralitätspflicht

Wie dürfen sich Fachkräfte äußern, die politische Bildungsarbeit machen? Wann beeinflusst man den politischen Willensbildungsprozess zu sehr und wo muss man Grenzen ziehen? Diese Seite soll hierfür Anhaltspunkte geben.

Wichtig ist an dieser Stelle anzumerken, dass das Einfordern von Neutralität zur Strategie von rechten Akteur*innen zählt: Durch häufige Anfragen und Angriffe auf Menschen, die sich politisch positionieren, gelingt es rechten Parteien und Organisationen Unsicherheit in diesem Bereich zu schaffen. So wird beispielsweise die Erzählung propagiert, dass die Positionierung für Menschenrechte und gegen Rassismus bereits nicht neutral sei. In der Folge scheuen sich Träger davor, Stellung gegen Rassismus und Diskriminierung zu beziehen.

Besonders deutlich wird dies bei dem Symbol der Regenbogenfahne, die für gleiche Rechte für alle Menschen steht, in der Folge rechter Erzählungen wurde die Fahne bereits in vielen Orten als politisch nicht neutrales Symbol gewertet.

Alle Träger

Alle Einrichtungen/Träger dürfen und sollen sich an politischer Bildungsarbeit beteiligen. Sie dürfen benennen, wofür Parteien stehen. Alle Träger dürfen gegen diskriminierende, rassistische Positionen Stellung beziehen.

Freie Träger (Vereine)

Vereine sind Grundrechtsträger und haben das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Freie Träger dürfen zu Demos gegen Rechts aufrufen und sich an diesen beteiligen. Wenn die Vereine in ihrer Satzung Werte bestimmt haben, nach denen sie sich richten und Parteien diesen Werten entgegenstehen, dürfen sich die Vereine auch an Aktionen gegen diese Parteien beteiligen.

Bei gemeinnützigen Vereinen ist darauf zu achten, dass politische Aktionen nur gelegentlich stattfinden sollten, wenn diese nicht als Vereinsziele in der Satzung festgehalten sind. Anders formuliert: Auch die gelegentliche politische Betätigung außerhalb der satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke gefährdet die Gemeinnützigkeit nicht.

Zu politischen Veranstaltungen müssen Vereine nicht alle Parteien einladen, wenn diese Parteien Ziele verfolgen, die den Werten/Zielen z.B. der Satzung des Vereins widersprechen.

Öffentliche Träger

Öffentliche Träger dürfen die Positionen von Parteien benennen und für oder gegen Inhalte aus den Parteiprogrammen Stellung beziehen, wenn dies begründbar ist und sie sich auf Werte beziehen, nach denen sich ihre Arbeit richtet. 

Aufrufe von Städten zu Demos gegen Rechts wurden in der Vergangenheit je nach Begründungs- und Sachlage bereits erlaubt aber auch verboten. Bürgermeister*innen nahmen in der Vergangenheit an Demos gegen Rechts als Privatpersonen teil oder auch in ihrer Funktion als Bürgermeister*in. Dann nannten sie jedoch keine Partei beim Namen. [s. Bericht]

Zu politischen "allgemeinen" Veranstaltungen (z.B. Informationsabende zur Wahl) müssen öffentliche Träger alle Parteien einladen. Es können aber bestimmte Themen oder Rahmungen formuliert werden, zu denen nicht alle Parteien eingeladen werden müssen.

In dem Zeitraum vor einer Wahl sind öffentliche Träger zu besonderer Zurückhaltung aufgefordert. Aber auch in diesem Zeitraum dürfen Positionen von Parteien benannt und erläutert werden.