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Beutelsbacher Konsens

In Debatten rund um das Thema "politische Neutralität" ist immer wieder vom Beutelsbacher Konsens die Rede. Beim Beutelsbacher Konsens wurde sich auf folgende drei handlungsleitende Prinzipien bzw. Qualitäten einer demokratischen politischen Bildung verständigt:

1. Überwältigungsverbot "Es ist nicht erlaubt, den Schüler - mit welchen Mitteln auch immer - im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der 'Gewinnung eines selbständigen Urteils' zu hindern"

2. Kontroversitätsgebot "Wenn unterschiedliche Standpunkte unter den Tisch fallen, Optionen unterschlagen werden, Alternativen unerörtert bleiben, ist der Weg zur Indoktrination beschritten"

3. Gebot der Adressat*innenorientierung "Der Schüler muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren, sowie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene politische Lage im Sinne seiner Interessen zu beeinflussen" (Zitate jeweils von der BpB)

Es geht als darum, Kontroverses auch kontrovers zu diskutieren, Jugendliche nicht zu überwältigen und sie zu befähigen, sich selbst Urteile bilden zu können - und nicht darum, sich aufgrund von vermeintlicher Neutralität gar nicht mehr zu äußern.